• Wenn das Gleichgewicht und die Freude verloren gehen


    Wer aus seiner gewohnten Bahn geworfen wird, meint manchmal, dass alles verloren ist. 

    Doch in Wirklichkeit fängt nur etwas Neues an.

Wichtige Informationen für Sie!

 Die Freiwilligkeit:

Ihr Recht auf freie Psychotherapeuten/innenwahl

 

Die Verschwiegenheit:

Alles Gesagte und alle Aufzeichnungen unterliegen der strengen psychotherapeutischen Verschwiegenheitspflicht. Ich bin als Systemische Psychotherapeutin zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet (§ 15, Österreichisches Psychotherapiegesetz).

 

Das Erstgespräch:

In einem Erstgespräch geht es in erster Linie darum, herausfinden, ob Sie sich bei mir wohl fühlen und Sie sich vorstellen können, gemeinsam eine Therapie zu beginnen. Für den Erfolg einer Therapie ist es ganz entscheidend, dass die Beziehungsebene zwischen Ihnen und mir als Therapeutin gut passt.

 

Das Honorar:

Das Honorar des Erstgesprächs ist gleich hoch wie das Honorar der Folgestunden. Nach Vereinbarung besteht auch die Möglichkeit für Plätze mit Sozialtarifen.

 

Die Absageregelung:

Absagen bitte mindestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin. Erfolgt die Absage nicht innerhalb dieses Zeitraumes, muss ich das Stundenhonorar in Rechnung stellen.